Zum Hauptinhalt springen
First Aid & CPRPrimeros Auxilios y RCP Guatemala
KurseArtikelGlossarKontaktAnmelden
  1. Startseite
  2. Guter-Samariter-Gesetz

Guter-Samariter-Gesetz

First Aid & CPR Guatemala

Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Art. 156 des guatemaltekischen Strafgesetzbuchs (Dekret Nr. 17-73) — «Omisión de auxilio» (unterlassene Hilfeleistung), im Rahmen der Straftaten der Gefährdung von Personen.
Schutzumfang Jede Person, die ein verlorenes oder hilfloses Kind unter zehn Jahren oder eine verletzte, hilfsbedürftige oder von irgendeiner Gefahr bedrohte Person auffindet und es unterlässt, ihr die nach den Umständen erforderliche Hilfe zu leisten — nur wenn sie dies ohne eigene Gefahr tun kann.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung Geldstrafe von 25 bis 200 Quetzales (nur Geldstrafe).
AED-Haftungsschutz Nein
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht

Ihr Schutz nach dem Gesetz

Das Strafgesetzbuch Guatemalas (Dekret 17-73) verankert die Hilfeleistung als ein Gebot der Menschlichkeit: Sein Artikel 156 verfolgt nicht denjenigen, der hilft, sondern denjenigen, der die Hilfe verweigert. Die Pflicht reicht nur so weit, wie es ohne eigene Gefahr getan werden kann, sodass der Guatemalteke, der in gutem Glauben und im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft, vollständig im Einklang mit dem Gesetz handelt.

Hilfeleistungspflicht

In Guatemala besteht eine echte Hilfspflicht: Wer ein verlorenes oder hilfloses Kind unter zehn Jahren oder eine verletzte, hilfsbedürftige oder gefährdete Person auffindet und es unterlässt, ihr die nötige Hilfe zu leisten, begeht die Straftat der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geldstrafe geahndet wird. Die Sanktion ist maßvoll, doch ihre Botschaft ist klar: Angesichts eines bedrohten Lebens ist Gleichgültigkeit keine neutrale Wahl, sondern ein vom Gesetz getadeltes Unrecht.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Das Gesetz benennt die Pflicht; die Ausbildung gibt die Mittel, sie zu erfüllen. Es nützt wenig, einem ertrinkenden Kind oder einem zusammenbrechenden Nachbarn helfen zu wollen, wenn die Hände nicht wissen, was zu tun ist. Das Erlernen von HLW und Erster Hilfe ermöglicht es dem Guatemalteken, von der guten Absicht zum richtigen Handgriff überzugehen — drücken, die Atemwege freimachen, den Erlöschenden stützen — in jenen Minuten, in denen sich alles entscheidet. Sich ausbilden zu lassen heißt schlicht, bereit zu sein.

Unsere Kurse ansehen

Unsere Kurse

  • Medizinische Fachkräfte
  • Allgemeine Öffentlichkeit
  • Kleinkindbetreuung
  • Schulumfeld

Ressourcen

  • Medizinisches Glossar
  • Interventionsprotokolle
  • Häufig gestellte Fragen
  • Hilfezentrum
  • Unsere Regionen
  • Bibliografie
  • Artikel
  • Primäre Beurteilung

Organisation

  • Organisationen
  • Über uns
  • Mission und Werte
  • Leitlinien
  • Kontakt

Recht und Konformität

  • Anforderungen am Arbeitsplatz
  • Guter-Samariter-Gesetz
  • Anforderungen Kindertagesstätten
  • Anerkennung von Online-Kursen
  • Anerkennung durch medizinische Fachkräfte
  • Wohn- und Pflegeeinrichtungen
  • Pflegefamilien

Folgen Sie uns

DatenschutzrichtlinieRückerstattungsrichtlinieAllgemeine GeschäftsbedingungenCookie-Richtlinie
© 2026 Primeros Auxilios y RCP Guatemala
Betrieben von Folio Systems Inc. (https://foliosystems.ca)